22.03.2014

Junge Union besucht Diskussion zur Vorratsdatenspeicherung

Seit Jahren wird die Vorratsdatenspeicherung kontrovers diskutiert. 2007 wurde sie vom Bundestag beschlossen, 2010 durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Da eine Umgestaltung des Gesetzes seitdem nicht weiter verfolgt wurde, verstößt Deutschland gegen eine entsprechende EU-Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten verpflichtet. Doch auch diese Richtlinie steht auf der Kippe: Man wartet auf das noch ausstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Doch worum genau geht es bei der Vorratsdatenspeicherung überhaupt? Welche Vorteile, aber auch Nachteile sind mit ihr verbunden? Wo finden sich Gefahren für die Bürger?

 

Bei der Veranstaltung „Niedersachsen im Gespräch“ am 18.03. diskutierten Mechthild Ross-Luttmann, stellvertretende Fraktionsvorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion und Joachim Wahlbrink, Landesbeauftragter für Datenschutz in Niedersachsen, über das Thema.
„Der Staat hat keinen direkten Zugriff auf die gespeicherten Daten!“, betonte Ross-Luttmann zu Beginn. Geplant sei ein Verfahren in zwei Schritten: Die Kommunikationsdienste speichern im ersten Schritt sowohl die Telefon-Verbindungsdaten, das heißt wer wann mit wem für wie lange telefoniert, als auch die IP-Adresse der Nutzer für drei Monate. Polizeiliche Behörden können die Daten erst im zweiten Schritt und ausschließlich mit richterlichem Beschluss einsehen.

 

Wahlbrink betonte außerdem, dass viele Menschen nur allzu bereitwillig Daten von sich im Internet preisgäben. Dies resultiere aus einem „Bequemlichkeitsdenken“ der meisten Nutzer. „Doch im Gegenteil zur weit verbreiteten Meinung ist im Internet nichts anonym, gar nichts!“, warnte der Datenschutzbeauftragte. Er wies auch darauf hin, dass deutsches oder europäisches Recht in anderen Ländern wirkungslos seien. Hierbei sprach Wahlbrink vor allem die NSA-Affäre an: „Wir können unsere Bürger durch die Gesetze noch so sehr schützen – auf internationaler Ebene können wir gar nichts bewirken.“

 

Im Verlauf der Debatte wurden noch zwei weitere Gefahren angesprochen. Zum einen müsse laut Wahlbrink verhindert werden, dass die gesammelten Verbindungsdaten gehackt und anschließend missbraucht würden. Zum anderen warnte Ross-Luttmann davor, dass auch eben diese Daten schon Informationen über die betreffende Person preisgäben. So könne beispielsweise ein Bewegungsprofil erstellt werden. Dies würde durch das Zwei-Schritte-Modell aber verhindert. Dennoch müsse man bei den Nutzern ein Bewusstsein schaffen, sich selbst zu schützen. Wahlbrink verglich die Aufgabe der Datenschützer in diesem Zusammenhang mit einem Sicherheitsgurt im Auto. „Wir können nicht steuern, was die Nutzer tun. Aber wir versuchen sie zu schützen, in dem wir sie informieren.“

 

Insgesamt konnte die Junge Union Heidekreis sich vor Ort ein differenziertes Bild von der Vorratsdatenspeicherung machen. Sie fordert daher, dass die Daten ausreichend geschützt und nach Ablauf der Speicherzeit vollständig gelöscht werden. Außerdem muss eine umfassende Aufklärung und Sensibilisierung der Bürger für den eigenen Datenschutz stattfinden.

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